Außerordentliche Hauptversammlung 2011
wind 7 Aktiengesellschaft
Eckernförde
WKN 526640
ISIN DE 0005266407
Bekanntmachung über die Umstellung von Nennbetrags- auf nennbetragslose Stückaktien un über eine vereinfachte Kapitalherabsetzung
Die außerordentliche Hauptversammlung der wind 7 Aktiengesellschaft, Eckernförde (die Gesellschaft) hat am 20. Dezember 2011 u.a. beschlossen, die Einteilung des Grundkapitals der Gesellschaft dergestalt zu ändern, dass an die Stelle von jeweils einer auf den Namen lautenden Aktie im Nennbetrag von EUR 10,00 eine auf den Namen lautende nennbetragslose Stückaktie tritt und dass anschließend das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 9.167.600,00 eingeteilt in 916.760 auf den Namen lautende nennbetragslose Stückaktien um EUR 2.933.632,00 auf EUR 6.233.968,00 herabgesetzt wird.
Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung nach §§ 229 ff. AktG durch Herabsetzung des auf die einzelne Aktie rechnerisch enfallenden anteiligen Betrages des Grundkapitals von EUR 10,00 um EUR 3,20 auf EUR 6,80.
Mit Eintragung des entsprechenden Hauptversammlungsbeschlusses in das Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter der HRB 944 EC am 30.12.2011 ist die Kapitalherabsetzung in die entsprechende Satzungsänderung wirksam geworden.
Eckernförde, im Januar 2012
wind 7 Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Am 20. Dezember 2011 fand die außerordentliche Hauptversammlung der wind 7 Aktiengesellschaft mit einer Beteiligung von 33,77 % statt.
- Bericht des Vorstandes zu TOP 5 der Tagesordnung


